Allgemeine Geschäftsbedingungen der ExpeditionXplore GmbH
Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der ExpeditionXplore GmbH – Stand 16.02.2026
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen informieren über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte nehme dir Zeit und lese die Bedingungen in Ruhe durch. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir dir zur Beantwortung gerne zur Verfügung.
1. Grundlegende Bestimmungen
(1.1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Reiseanbieter ExpeditionXplore GmbH und dem Kunden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden widersprochen.
(1.2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(1.3) Sämtliche von ExpeditionXplore angebotenen Reisen sind Expeditionsreisen mit erhöhtem organisatorischem, körperlichem und sicherheitsrelevantem Anspruch und finden teilweise in abgelegenen Regionen mit eingeschränkter oder fehlender touristischer Infrastruktur statt.
2. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
(2.1) Durch die Übermittlung des Dokuments „Expeditionsfragebogen“ bietet der Kunde ExpeditionXplore den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der aktuellen Reiseausschreibung für die entsprechende Reise sowie für den gewählten Reisezeitraum verbindlich an. Die Übersendung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Die Übersendung wird vom Anmelder im Namen und für alle im Fragebogen aufgeführten Teilnehmer vorgenommen. Der Übersender haftet für sämtliche Vertragsverpflichtungen der aufgeführten Teilnehmer wie für seine eigenen, sofern er diese Haftung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
(2.2) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Fragebogens des Kunden durch ExpeditionXplore zustande. ExpeditionXplore bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail oder als E-Mail-Anhang) direkt nach Annahme des Fragebogens.
(2.3) Das Mindestalter für Kunden beträgt (vollendete) 18 Jahre.
(2.4) Ergänzend zu diesen AGB können für einzelne Reisen zusätzliche Risiko-, Sicherheits- oder Teilnahmeerklärungen Bestandteil des Reisevertrages sein, die vom Kunden gesondert zu bestätigen sind.
3. Leistungen
(3.1) Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung von ExpeditionXplore in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden, die den Vertragsschluss bestätigt.
(3.2) Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.). Dies gilt insbesondere für internationale und nationale Flüge, Visa, Versicherungen, zusätzliche Unterkünfte oder individuelle Vor- und Nachprogramme.
(3.3) Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.
(3.4) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ExpeditionXplore ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit, Reiseunfähigkeit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
(3.5) Dem Kunden ist bewusst, dass bei Reisen in politisch oder sicherheitsrelevanten Regionen Einschränkungen, Sicherheitsmaßnahmen oder besondere Umstände bestehen können, die bei Buchung bekannt sind oder sein können. Diese stellen – sofern vor Reisebeginn kommuniziert – keinen Reisemangel dar.
4. Bezahlung
(4.1) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 50 Prozent des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig (bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Frist: der Gesamtreisepreis), sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
(4.2) Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist ExpeditionXplore berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann ExpeditionXplore den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 oder 6.3 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
(4.3) Rücktrittsentschädigungen im Fall einer Stornierung (siehe Ziffer 6.2) oder Umbuchungsentgelte (siehe Ziffer 7.1) sind jeweils sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.
5. Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
(5.1) ExpeditionXplore behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. angemessene Routenänderungen aus Sicherheits- oder Witterungsgründen). ExpeditionXplore hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
(5.2) Guides und Expeditionsleiter verfügen gemeinschaftlich über einen großen Erfahrungsschatz, um einen sicheren Ablauf der Reise zu gewährleisten. Ihren Anweisungen ist jederzeit und in vollem Umfang Folge zu leisten. Grob fahrlässiges oder leichtsinniges Verhalten während der Reise kann zum Ausschluss führen. In solch einem Extremfall besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatzleistungen.
(5.3) Sicherheitsentscheidungen der Expeditionsleitung haben stets Vorrang vor Komfort- oder Programminteressen des Kunden.
6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung
(6.1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ExpeditionXplore zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären (z.B. per E-Mail)
(6.2) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann ExpeditionXplore vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat ExpeditionXplore die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von ExpeditionXplore und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
– Rücktritt länger als 120 Tage vor Reisebeginn: 50% der Gesamtkosten
– Rücktritt 120 Tage vor Reisebeginn: 80% der Gesamtkosten
– Rücktritt 90 Tage vor Reisebeginn: 100% der Gesamtkosten.
Als Reisebeginn wird das genannte Datum des Reisebeginns auf der Webseite angesehen.
(6.2a) Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden ist ausgeschlossen, wenn dieser auf Umständen beruht,
– die bei Buchung bereits bekannt waren oder
– die in der Reiseausschreibung, Risikoerklärung oder Reisebestätigung ausdrücklich benannt wurden (z. B. politische Lage, Sicherheitsmaßnahmen, eingeschränkte Infrastruktur).
(6.3) Im Falle unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Krieg, Naturkatastrophen), welche die Durchführung der Reise unmöglich machen, erstattet ExpeditionXplore den gezahlten Reisepreis gemäß § 651h Abs. 3 BGB. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz sonstiger Aufwendungen besteht nicht. Die Rückerstattung erfolgt, sobald ExpeditionXplore entsprechende Rückzahlungen von Leistungsträgern erhalten hat, soweit diese nicht zur sofortigen Rückzahlung verpflichtet sind.
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
(7.1) Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ExpeditionXplore nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. ExpeditionXplore kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber ExpeditionXplore als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. ExpeditionXplore darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
(7.2) ExpeditionXplore kann dem Kunden im Falle einer Absage alternativ eine Umbuchung oder einen Reisegutschein anbieten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.
8. Reiseversicherungen
(8.1) Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Anbieter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
– Reiserücktrittkostenversicherung,
– Reisegepäckversicherung,
– Reiseabbruchversicherung,
– Reiseunfallversicherung,
– Auslandsreisekrankenversicherung inkl. der Rückführungskosten durch Unfall, Krankheit oder Tod
(8.2) Jeder Teilnehmer einer Reise muss über eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransportgarantie verfügen, um mögliche Kosten für Krankenversorgung, Bergung und Rückführung abzudecken. Sollte ein Kunde sich dagegen entscheiden, ist ExpeditionXplore GmbH in jedem Fall von Schadenersatzforderungen freizustellen. Wir empfehlen allen Teilnehmern einer Reise eine sorgfältige eigenverantwortliche Vorbereitung auf die bevorstehenden Herausforderungen. Dazu gehört die Recherche der Sicherheits- und Einreisebestimmungen für das Zielland, die Festlegung von Verhaltensregeln für Ausnahme- und Gefahrensituationen sowie die Sicherstellung der eigenen körperlichen Fitness.
(8.3) Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass ihm die besonderen Risiken von Expeditionsreisen bekannt sind und er diese freiwillig übernimmt („Assumption of Risk“).
9. Rücktritt und Kündigung durch ExpeditionXplore
(9.1) ExpeditionXplore kann bis 30 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.
(9.2) ExpeditionXplore kann ohne Frist zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
(9.3) ExpeditionXplore kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn ExpeditionXplore aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. ExpeditionXplore hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
(9.4) Tritt ExpeditionXplore nach 9.1 oder 9.2 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet. ExpeditionXplore übernimmt keine Haftung oder Erstattung für Fremdleistungen oder Folgekosten (z. B. Flüge, Visa, Ausrüstung, Versicherungen), die außerhalb des Leistungsumfangs liegen.
(9.5) Der Kunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Anbieter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch den Anbieter diesem gegenüber geltend zu machen. Andernfalls erhält er unverzüglich die auf den Reisepreis geleistete Anzahlung zurück.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden: Überprüfung der körperlichen Konstitution
(10.1) Wichtig: Der Kunde ist verpflichtet, vor der Reise, ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, sorgfältig selbst zu prüfen, ob die Teilnahme an der Reise mit ihren spezifischen Inhalten und ihrer Route durch extreme klimatische Verhältnisse mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung, Konstitution und seinem aktuellen Gesundheitszustand tatsächlich vereinbar ist. Er hat dabei zu berücksichtigen, dass es sich bei der gebuchten Reise um eine Expeditionsreise in abgelegene und schwer erreichbare Regionen handelt, in der eine Not-Evakuierung nicht immer verfügbar ist. Es besteht nur die Erstversorgung durch die Expeditionsleiter.
(10.2) Der Kunde ist verpflichtet, die im Expeditions-Fragebogen bei der Buchung angegebenen Daten als vollständig und wahrhaftig zu bestätigen. Andernfalls kann der Kunde nicht an der Expedition teilnehmen, und gemäß § 275 BGB besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung, ohne dass eine Kostenerstattung erfolgt. Jegliche Änderungen der Daten müssen zwingend vor dem Abreisetag mitgeteilt werden.
(10.3) Wird die Erbringung der Leistung ExpeditionXplores i. S. d. § 275 BGB unmöglich, weil der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem anderen Grund reiseunfähig ist, so ist der Anspruch des Kunden auf Leistung ausgeschlossen.
(10.4) Der Kunde bevollmächtigt ExpeditionXplore und die Expeditionsleitung, im medizinischen Notfall notwendige Entscheidungen zu treffen, einschließlich Evakuierungen. Die entstehenden Kosten trägt der Kunde bzw. dessen Versicherung.
11. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
(11.1) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von ExpeditionXplore oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit ExpeditionXplore infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat ExpeditionXplore den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. ExpeditionXplore kann auf die Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann ExpeditionXplore die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat ExpeditionXplore Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
(11.2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ExpeditionXplore innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird.
12. Haftung
Für eine Haftung des Anbieters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. Die Ausschlüsse oder Beschränkungen der Haftung des Anbieters gelten auch für die persönliche Haftung seiner Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(12.1) Die vertragliche Haftung von ExpeditionXplore für Schäden, die nicht Körperschäden sind und weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
(12.2) ExpeditionXplore haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von ExpeditionXplore sind. Internationale Abkommen können möglicherweise zusätzliche Ansprüche begründen, die von dieser Haftungsbeschränkung unberührt bleiben. ExpeditionXplore haftet jedoch für Leistungen die Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch ExpeditionXplore ursächlich geworden ist.
(12.3) ExpeditioXplore haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet ExpeditionXplore jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. ExpeditionXplore haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(12.4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für physische Produkte bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, Mängeln nach Übernahme einer Garantie oder arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für Reisen weist ExpeditionXplore GmbH darauf hin, dass erhöhte Risiken wie Erkrankungen, Unfälle und Verletzungen möglich sind. Obwohl ExpeditionXplore GmbH einen hohen Sicherheitsstandard bietet, übernimmt sie keine Haftung für die körperliche Unversehrtheit. Es ist möglich, dass kleinere Verletzungen wie Aufscheuern, blaue Flecken, Zerrungen oder Muskelkater auftreten.
13. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
(13.1) ExpeditionXplore informiert den Teilnehmer über die Pass- und Visaerfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, und gibt eine ungefähre Dauer an, die für die Beschaffung etwaiger Dokumente benötigt wird. Die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise relevanten Vorschriften liegt jedoch in der Verantwortung des Teilnehmers. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, sie resultieren aus einer Falsch- oder Nichtinformation durch den Anbieter.
(13.2) Falls der Teilnehmer Einreisevorschriften einzelner Länder nicht einhält und dadurch an der Reise gehindert wird, kann der Reiseveranstalter dem Teilnehmer entsprechende Rücktrittsgebühren in Rechnung stellen. ExpeditionXplore übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ExpeditionXplore mit der Beschaffung beauftragt hat, es sei denn, ExpeditionXplore hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
(13.3) Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen und Gesundheitsvorsorge sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften.
14. Datenschutz, Fotorechte und Widerspruchsrechte
(14.1) Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert ExpeditionXplore den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. ExpeditionXplore hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@expedition.xplore.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder ExpeditionXplore unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
(14.2) Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Bildnisse von Personen nicht ohne Einwilligung der Betroffenen verarbeitet, zur Schau gestellt oder verbreitet werden. Die nachfolgenden Angaben und diese Einwilligungserklärung beruhen auf der freien Entscheidung des Kunden. Die Bilder werden auf Datenträgern/Servern von ExpeditionXplore GmbH gespeichert. Der Kunde hast das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Eine Weitergabe der Bildnisse an Dritte erfolgt nicht ohne vorherige Rücksprache.
Verwendungszweck:
Mit Bestätigung der AGB willigt der Kunde dieser Nutzung der Fotos ein. Die Bildnisse/Filmaufnahmen (mit Ton) werden von ExpeditionXplore GmbH im Rahmen ihrer Marketing- und Werbeaktivitäten verwendet, um folgende Zwecke zu illustrieren:
- öffentlich ausliegende sowie interne Druckerzeugnisse (z.B. Broschüren, Informationsschreiben, Flyer, Präsentationen, Plakate, Programmhefte)
- den Internetauftritt sowie die Social-Media-Kanäle (z.B. Facebook, Instagram, YouTube) von ExpeditionXplore GmbH (z.B. www.expedition-xplore.com)
Es ist zu beachten, dass Informationen im Internet weltweit suchfähig, abrufbar und veränderbar sind. Auch bei beispielsweise Flyern, Präsentationen und Plakaten ist nicht auszuschließen, dass eine Veröffentlichung über Online-Ausgaben im Internet erfolgt. Die „Wirkung für die Zukunft“ eines Widerrufs bedeutet, dass alle bis dahin auf Grundlage der Einwilligung erfolgten Verwendungen rechtmäßig bleiben. Dies bedeutet, dass bereits gedruckte Flyer oder Plakate weiterverwendet werden können.
(14.3) Mit einer Nachricht an info@expedition-xplore.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen. Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes kannst du dich an uns wenden: Tel. +49 15678 435037, E-Mail: info@expedition-xplore.com.
15. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
15.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und ExpeditionXplore findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ExpeditionXplore vereinbart.
15.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet.
Reiseveranstalter: ExpeditionXplore GmbH, Geschäftsführerin: Fabienne Gorges, Waldstraße 21, 21465 Reinbek, Germany, Handelsregister: HRB 133031, Amtsgericht Lübeck, USt.-ID: DE296484813, Telefon: +49 178 7827261, E-Mail:info@expedition-xplore.com, Internet: https://expedition-xplore.com. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Sämtliche der von ExpeditionXplore GmbH angebotenen Reisen sind keine Fern- oder Studienreisen im herkömmlichen Sinn, sondern Reisen mit mehr oder weniger Expeditionscharakter – in Gebiete mit mangelnder oder keinerlei touristischer Infrastruktur. Trotz sorgfältiger Vorausplanung sind wir auf die ortsüblichen Gegebenheiten bzgl. Unterbringung, Verpflegung, Beförderung, etc. angewiesen. Ein Vergleich mit mitteleuropäischen Maßstäben kann dabei nicht erwartet werden. Ebenso kann ein Vergleich mit herkömmlichen Rundreisen, bei denen auf touristisch eingespielte Infrastruktur zurückgegriffen wird, nicht hergestellt werden! ExpeditionXplore GmbH Touren haben jeweils individuellen Charakter, mit allen Einschränkungen. Die Reisen setzen voraus, dass Sie als Teilnehmer den jeweiligen Hinweisen im Tourcharakter entsprechen und von einer kooperativen, flexiblen und positiven Grundhaltung der Teilnehmer ausgegangen wird.